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| News: Konsumationsmöglichkeiten? |
Es braucht nicht viel, damit eine Konsumationsmöglichkeit an Ort gegeben ist. Stehtische oder eine Theke reichen aus. Wenn dann natürlich ein Tisch und bequeme Sessel zum verweilen einladen, dann ist die Sache sonnenklar: Die Umsätze müssen separat erfasst werden!
Fragen sie Ihren Kunden: Essen sie hier oder nehmen sie es mit ?
Die Konsumation im Hause ist mit 8.0% und Take away mit 2.5% zu tippen. Auf dem Kassencoupon muss die Mehrwertsteuer dementsprechend korrekt ausgewiesen sein.
Auch wenn Sie die MWST mit dem reduzierten Saldosteuersatz abrechnen, müssen Sie die Umsätze separieren (Beweismittel bei allfälliger MWST-Kontrolle). Wer nicht über 10% des Gesamtumsatzes mit den Konsumationen erreicht, kann alles zum Satz von zur Zeit 0.6% abrechnen. Wer aber diese Grenze überschreitet, muss einen zweiten Saldosteuersatz beantragen. Dieser ist zur Zeit für die Gastronomie 5.2%.
Wichtig für Sie ist auch, dass sich das Verkaufspersonal richtig verhält.
Nachfolgend finden Sie eine kleine Checkliste im PDF-Format.
BKT Treuhand AG St. Gallen, Ingrid Frei
Download Checkliste: [Download]
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